Ob Krankenhausaufenthalt oder Urlaub: manchmal ist es notwendig sich oder Angehörige kurzzeitig in die Obhut vertrauensvoller und kompetenter Pflege und Betreuung zu geben. In unseren Seniorenresidenzen werden die Bewohner optimal verpflegt und gepflegt. Das Veranstaltungsprogramm der Sozialen Betreuung ist auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasst und trägt zur familiären Atmosphäre bei.
Gut zu wissen:
Dauer der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tage im Jahr beschränkt, für diese Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Im Gegensatz zur Verhinderungspflege ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich. Kurzzeitpflege kann laut Definition nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim durchgeführt werden und ist zu Hause nicht möglich.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle anerkannt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 sowie Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen.
Die Voraussetzung einer anerkannten Pflegebedürftigkeit schloss bislang Personen ohne Pflegegrad (bis 31.12.2016: Pflegestufe) von der Kurzzeitpflege aus – Eine Versorgungslücke, die mit dem 1. Januar 2016 geschlossen wurde. Seither besteht auch ohne Pflegegrad bzw. ehemals ohne Pflegestufe Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn durch eine Krankheit oder einen Unfall eine plötzliche Pflegebedürftigkeit eintritt. Die Voraussetzungen für Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad / Pflegestufe unterscheiden sich allerdings von denen mit Pflegegrad / Pflegestufe: Erstere wird ausschließlich zur Überbrückung von pflegerischen Engpässen gewährt. Sie kann aber nicht im Sinne einer Entlastungspflege von Angehörigen beantragt werden.
Wer zahlt die Kosten einer Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe bzw. Pflegegrad?
Anders als bei Kurzzeitpflege mit Pflegegrad / Pflegestufe werden die Kosten ohne Pflegegrad / Pflegestufe nicht von den Pflege- sondern von den Krankenkassen (SGB V) getragen. Die Kostenübernahme für Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe / Pflegegrad bezieht sich nur auf die Pflegeleistungen, der Satz entspricht der Leistung mit Pflegestufe / Pflegegrad. Die Hotelkosten sowie die Investitionskosten für Kurzzeitpflege müssen vom Patienten selbst getragen werden.